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  Kormoran ärgert Angler am Teufensee  

Nicht gut zu sprechen sind die Mitglieder des Angelvereins "Teufental" in Niedereschach auf den Kormoran.
Nicht gut zu sprechen sind die Mitglieder des Angelvereins "Teufental"
in Niedereschach auf den Kormoran.

Der Angelverein "Teufental" mit seinem Vorsitzenden Herbert Schlenker hat zusammen mit dem Landesfischereiverband kein Verständnis für die Kritik des Naturschutzbundes (NABU) am neuen Entwurf der Kormoranverordnung.Mit Blick auf die Schäden an den Fischbeständen halten die Angler eine Neufassung der Verordnung und ein konsequentes Kormoranmanagement für dringend erforderlich. Besonders befremdend für die Angler ist, dass der NABU den großen Fischfraß durch den Kormoran leugnet. Fischbestände und gefährdete Arten wie Äsche und Strömer seien in Gefahr, so Schlenker.

Seit Jahren werde der NABU aufgefordert, sich an einer Arbeitsgruppe zu beteiligen, die an der Fischereiforschungsstelle Langenargen eingerichtet wurde. Dies lehnt der NABU ab. Offensichtlich wolle der NABU die tiefgreifenden Bestandsschäden gar nicht sehen, die bis hin zu nahezu fischleeren Gewässerabschnitten gehen, so Schlenker. Da der NABU keine eigenen Untersuchungen durchführe, sei unerklärlich, wie er zur Aussage komme, es gebe keine gravierenden Bestandsschäden durch den Kormoran. Die etwa 10000 Vögel verzehren täglich etwa 5000 Kilogramm Fisch. Es fällt auf, so Herbert Schlenker, dass die Kormorane jetzt auch in Gebiete vordringen, in denen sie zuvor nie beobachtet wurden. Das betrifft vor allem die besonders empfindlichen Forellen- und Äschengewässer des Schwarzwalds, der Schwäbischer Alb und Oberschwabens. Weiterhin stark steigt die Sommerpopulation und somit auch der Druck auf die Fischbestände an. Nach Angaben des Dachverbands deutscher Avifaunisten ist in Baden-Württemberg der Brutbestand seit dem ersten Auftreten im Jahr 1994 auf etwa 600 Paare im Jahr 2009 gestiegen. Dabei deutet die Wachstumskurve bisher ganz und gar nicht auf Stabilisierung hin, sondern weise einen steilen Anstieg aus. Für viele Fischbestände bedeute das eine zunehmende Gefährdung in der besonders empfindlichen Fortpflanzungszeit.

Immer wieder verweise der NABU auf intelligente passive Abwehrmaßnahmen. Konkrete Vorschläge, die in der Praxis realisierbar wären, würden aber nicht genannt. So könne die Überspannung von Gewässern allenfalls bei kleinen Fischteichanlagen Abhilfe schaffen. Großflächige Teichanlagen mit Netzen zu überspannen wäre höchst aufwändig und würde zudem andere Vögel gefährden.

Praktikable passive Abwehrmaßnahmen für Fließgewässer und Seen sind also kaum möglich, so der Niedereschacher Vereinsvorsitzende. Nicht tödliche Verscheuchungsaktionen an freien Gewässern wirken erfahrungsgemäß nur kurzfristig. Außerdem sei ein hoher personeller Aufwand notwendig. Dieser wiederum führe zu erheblichen Störungen der sonstigen Vogelwelt.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel hierfür ist die schweizerische "Kormoranwacht" am Hochrhein. Durch ständiges Patrouillieren konnte hier zwar die vollständige Erholung des Äschenbestandes erreicht werden, gleichzeitig wurden jedoch die anderen Wasservogelarten schwerwiegend gestört.

Auch die oft angeführten Verbesserungen der Lebensraumstrukturen helfen im Falle des Kormorans weder an Flüssen noch an Seen weiter, auch wenn dies von Vogelschützern immer wieder kolportiert werde, meinte Schlenker. Viele Untersuchungen, teilweise unter Beteiligung amtlicher Stellen, belegen eindeutig, dass Strukturreichtum dem Fischbestand zwar bessere Lebensräume biete, aber dennoch keinen dauerhaften Schutz vor dem Gefressen werden bieten. Letztlich nütze er sogar dem Kormoran, da in strukturreichen Gewässern mehr Fische leben und somit der Tisch für den Vogel reicher gedeckt sei.

Entsprechende Kormoranverordnungen sind in anderen Bundesländern seit Jahren in Kraft und blieben ohne Beanstandung. Mit der Neufassung passe sich Baden-Württemberg jetzt nur an die anderen Bundesländer an, was der Vorsitzende des Angelvereins Teufental ausdrücklich begrüßt. Auch die Vorverlegung des Abschusszeitraumes um einen Monat sei eine Anpassung an die Nachbarn. Nur mit Stimmungsmache sei die Behauptung des NABU zu erklären, dass zukünftig flächendeckend Abschüsse zugelassen würden. Die Verordnung gelte unter anderem nicht in Vogel- und Naturschutzgebieten sowie nach Landesjagdgesetz befriedeten Bezirken. Damit dürften fast die Hälfte aller Fließgewässer ausgenommen sein, die von Kormoranen zur Nahrungssuche angeflogen werden können, so beispielsweise fast der gesamte Oberrhein und die Flüsse des Südschwarzwaldes. Ähnlich sei es bei den Seen.

Quelle: Albert Bantle, Schwarzwälder Bote 13.04.2010

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